2005 wurde ich als Fachanwalt für Familienrecht zugelassen. Schon lange Zeit zuvor war das Familienrecht der größte Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit und ist es auch heute noch, weil man in diesem Bereich ein besonders starkes soziales Gewicht in die juristische Arbeit einfließen lassen kann. Deshalb habe ich meine Interessen auch zu meinem Tätigkeitsschwerpunkt gemacht.
Zum Familienrecht gehören unter anderem Angelegenheiten wie
Es gibt zahlreiche weitere familienrechtliche Angelegenheiten, auch solche, die etwas mit dem Erbrecht zu tun haben. Neben der unmittelbaren Reihenfolge im deutschen Gesetz (Familienrecht §§ 1297 – 1921 BGB und Erbrecht §§ 1922 – 2385 BGB) gibt es viele Punkte im Familien- wie im Erbrecht, die überschneidende Regelungen beinhalten. Bei jeder Scheidung gibt es z.B. erbrechtliche Konsequenzen: schon vor der rechtskräftigen Scheidung kann der (Noch-) Ehegatte seine Erbenstellung verlieren.
Das Erbrecht zeichnet sich neben der Verbundenheit mit dem Familienrecht aber auch dadurch aus, dass es nicht nur Fragen nach der Rechtslage gibt, sondern es sich um den Rechtsbereich handelt, in welchem man mit zahlreichen Mitteln für die Zukunft Vorsorge treffen kann. Diese gestalterische Tätigkeit birgt viel Spielraum, um Vermögen dort zu lassen, wo es hingehört – in der Familie.