Nach dem Studium arbeitete ich Ende der 90er Jahre zunächst beim Mieterschutzbund. Betriebskostenabrechnungen und Mietmängel, Mieterhöhungen und Kündigungen sind Beispiele für alltägliche Mietrechtsfälle, die ich – auch gerne für Sie - bearbeite.
Während meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich seit Anfang 2000 nicht nur mietrechtliche Angelegenheiten bearbeitet, sondern auch insbesondere für die „Scheidungsimmobilien“ stets Lösungen verhandelt und gefunden.
Nicht zuletzt wegen meiner mehr als vierjährigen Tätigkeit als juristischer Berater in der Immobilienabteilung eines international tätigen Unternehmens konnte ich spezifische Kenntnisse bezüglich industrieller und privater Immobilien erlangen und erfolgreich umsetzen.
Die praktische Bedeutung dieser Erfahrung dabei ist enorm. Bei fast jeder Scheidung ist die Frage nach der Verwertung, der Nutzung und der „Übernahme“ der gemeinsamen Immobilie einer der wichtigsten Punkte, ist doch das eigene Haus oder die Eigentumswohnung oft „das Vermögen“ der Familie.
Hierbei spielt auch die psychologische Wirkung eine erhebliche Rolle. Regelmäßig fühlt sich derjenige Ehegatte, der das Haus oder die ETW letztlich erhält, als Gewinner der Vermögensauseinandersetzung.
Warum ist dies so wichtig? Weil Immobilien einen beständigen Wert haben. Ob, in welcher Höhe und wie lange Unterhalt z. B. gezahlt wird, ist selbst dann, wenn man einen gerichtlichen Titel in der Hand hat, letztlich unsicher. Der Unterhalt kann aus vielen Gründen von heute auf morgen wegfallen. Eine Immobilie ist – wie das Wort schon sagt – unbeweglich, also bleibt sie und damit auch ihr Wert.