Unter Zivilrecht versteht man die Fälle, in denen sich zwei Personen gegenüber stehen, also im Unterschied zum öffentlichen Recht keine Behörde oder ein Hoheitsträger in ein Rechtsgeschäft eingebunden ist.
Wenn sich also Frau Müller ein Auto kauft, schließt sie (als natürliche Person) einen Kaufvertrag mit einer Autofirma (die eine juristische Person ist). Wenn das Auto nach drei Wochen mit einem Motorschaden liegen bleibt, handelt es sich um einen zivilrechtlichen Fall.
Die Autofirma muss im Rahmen der Garantie (sofern eine solche vorliegt), ersatzweise im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts den Mangel beheben. Häufig entsteht Streit darüber, wie oft der Verkäufer nachbessern darf, wie hoch ein Schaden ist oder wie hoch der gezogene Nutzungsanteil ist, der im Falle einer Rückabwicklung des Kaufvertrages abgezogen werden muss.
Dies ist nur ein Beispiel für einen zivilrechtlichen Fall. Alle zivilrechtlichen Bereiche aufzulisten wäre zuviel. Sprechen Sie doch einfach vor.
Schon seit 1998 habe ich Verkehrsunfälle in der verkehrsrechtlich spezialisierten Kanzlei Steinebach, Malso & Kollegen in Oberhausen bearbeitet, dies zunächst als Referendar und später als Rechtsanwalt. Den Aufgabenbereich habe ich während meiner gesamten anwaltlichen Tätigkeit immer als zweitgrößten Schwerpunkt abgedeckt.
Wird etwa – um das vorgenannte Beispiel aufzugreifen – mit dem Auto ein Unfall „gebaut“, gilt es viele Punkte aus dem Verkehrsrecht zu beachten. Neben der Geltendmachung oder der Abwehr von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen sind Bußgeld- oder verkehrsrechtliche Strafverfahren üblich.